Wer kann sich beteiligen?

Alle Bürger, unabhängig vom Wohnort

Alle Bürger, unabhängig vom Alter

Jeder Bürger kann beliebeig viele Stellungnahmen / Einwendungen vorbringen

Was muss eine Stellungnahme beinhalten?

  1. Eine Stellungnahme sollte sich vorzugsweise auf ein oder mehrere konkrete Windvorranggebiete beziehen, d.h. die Nummer des Gebiets ist im Schreiben zu benennen: #21-032 "Bad Schussenried-Atzenberger Höhe"
  2. Begründung (ein oder mehrere Argumente), die gegen ein Windvorranggebiet sprechen.
    Jeder Bürger darf beliebig viele Stellungnahmen machen! Es können sowohl verschiedene Argumente als auch verschiedene Windvorranggebiete in separaten Stellungnahmen eingereicht werden.
  3. Name und Adresse des Absenders

Wie kann man Stellungnahmen abgeben?

 

Per Mail an beteiligung@rvdi.de

Online unter https://www.rvdi.de/regionalplan/beteiligunsverfahren

Konkrete Beispiele und hilfreiche Tipps für Stellungnahmen findest Du auf der Homepage der Initiative Gegenwind-Hochbühl

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